Terms and Conditions

01. Für alle Vertragsbeziehungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), deren Geltung unser Vertragspartner mit Empfang der Auftragsbestätigung anerkennt. Früher verwendete AGB sind unwirksam. Abweichende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

02. Alle Angebote erfolgen in allen Teilen unverbindlich und freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

03. Verträge mit uns kommen erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrages zustande; dies gilt auch für alle Vereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern und für Mitteilungen, die mündlich oder mit Hilfe von elektronischen Kommunikationsmitteln an uns gerichtet werden.

04. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung oder Leistung in Fällen mangelnder Lieferbereitschaft infolge von höherer Gewalt, Arbeitskampf, Lieferverzug des Vorlieferanten und sonstiger nicht von uns zu vertretender Ereignisse. Beide Parteien sind in diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden. Geringfügige Produktänderungen von Seiten unseres Lieferanten berechtigen nicht zu Rücktritt oder Schadenersatzansprüchen.

05. Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich. Fixtermine müssen von uns ausdrücklich bestätigt werden. Nach Ablauf eines Liefertermins ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei von uns nicht zu vertretender Terminüberschreitung sind wir nach unserer Wahl berechtigt, gem. Nr. 4 unserer AGB entweder ganz oder teil-weise vom Vertrag zurückzutreten oder später zu liefern. Mit widerspruchsloser Annahme verspätet gelieferter Ware gilt die Lieferung als rechtzeitig erfolgt. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

06. Die in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der gesetzlichen Höhe berechnet. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung gestellt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Inland frei Haus des Kunden, sonst ab Lager. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung abzutreten. (Factoring)

07. Mit Verstreichen der auf den Rechnungen angegebenen Fälligkeitsterminen berechnen wir gegenüber Unternehmern Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Weitergehende Ansprüche aus Verzug bleiben unberührt.
Schecks uns Wechsel werden nicht angenommen.

08. Zahlungsverzug hinsichtlich auch nur einer unserer Rechnungen berechtigt uns, nach §321 BGB hinsichtlich aller Geschäfte vorzugehen. Darüber hinaus werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur sofortigen Zahlung fällig.

09. Mängelansprüche sind uns unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Werktagen nach Bekanntmachung durch die Verarbeiter schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind diesbezügliche Mängel bzw. Rückgriffsansprüche ausgeschlossen.
Uns ist Gelegenheit zu geben, den gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch zu erfüllen und im Verhältnis zum Endkunden die Rechte aus §439 Abs. 3 BGB auszuüben. Rückgriffsansprüche des Kunden uns gegenüber gemäß § 478 BGB bestehen jedoch nicht, soweit er mit dem Endkunden über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus gehende Vereinbarungen getroffen hat.
Die Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Im Rahmen des Regresses nach § 478 BGB wird keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden übernommen. Der von uns zu leistende Aufwendungsersatz erfolgt als Warengutschrift.
Für Schadensersatzansprüche des Endkunden gegenüber unserem Kunden können wir nur in Anspruch genommen werden, wenn uns ein grobes Verschulden trifft. Schadensersatzansprüche, welche wegen eines Rücktritts gemäß §§ 439,440,323 BGB vom Endkunden verfolgt werden, können nicht geltend gemacht werden. Insbesondere wird im Rahmen des Regresses nach § 478 BGB keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden übernommen. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des Kunden auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten, welche ihm gesetzlich gemäß der §§ 478 Abs. 2 i.V.m. 439 Abs. 2 BGB zustehen.
Auf die Beendigung eines Rechtsstreits zielende Prozesshandlungen – insbesondere Vergleichsabsprachen oder Anerkenntnisse – welche in einem Prozess von unserem Kunden vorgenommen werden, sind für uns nur bindend, wenn wir dieser Handlung im Vorfeld schriftlich zugestimmt haben.
Gleichermaßen sind auch außergerichtliche Vergleichsabsprachen für uns nur bindend, wenn diesen schriftlich zugestimmt worden ist.
In den vorgenannten Fällen erfolgt die Erstattung gegenüber unserem Kunden ausschließlich als Warengutschrift und nur in der Höhe, wie sie in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Kunden und Endkunden festgelegt worden ist. Gerichtliche wie außergerichtliche Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet und sind vom Kunden zu zahlen.

10. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch und liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers – abzgl. Angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne Nachverarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

11. Bei Lieferung von Waren, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, gelten folgende ergänzende Bestimmungen: Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende neue Sache. Der Käufer stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbes für uns her und verwahrt sie für uns. Hieraus erwachsen ihm keine Ansprüche gegen uns. Bei einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit Waren anderer Lieferanten, deren Eigentumsrechte sich ebenfalls an der neuen Sache fortsetzen, erwerben wir zusammen mit diesen Lieferanten – unter Ausschluss des Miteigentumserwerbes des Käufers – Miteigentum an der neuen Sache zu deren vollem Wert einschließlich Wertschöpfung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtrechnungswert aller mitverarbeiteten Vorbehaltswaren. Verbleibt ein von Eigentumsvorbehaltsrechten zunächst nicht erfasster Bestandteil, weil andere Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nicht auf die Wertschöpfung durch den Käufer erstreckt haben, so erhöht sich unser Miteigentumsanteil um diesen Restanteil. Haben jedoch andere Lieferanten ihren Eigentumsvorbehalt ebenfalls auf diesen Restanteil ausgedehnt, so steht uns an ihm nur der Anteil zu, der sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der mitverarbeiteten Waren dieser anderen Lieferanten ergibt.

12. Jede Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung, mit der aufgerechnet wird, ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

13. Angebots- und Verkaufsunterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen anderen Lieferanten weder unterbreitet noch sonst zugänglich gemacht werden. Das überlassene Material ist auf erste Anforderung kostenlos und unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes an uns zurückzugeben. Die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Erläuterungen, Hinweise und Vorbehalte sind Bestandteil dieser AGB.

14. Wir speichern personenbezogene Daten für eigene Zwecke (Hinweis nach § 33 Abs. 1 BDSG). Wir geben erforderliche Daten unserer Debitoren zum Zwecke der Unternehmensfinanzierung und des Debitorenmanagements and Dritte im Bedarfsfall weiter.

15. Einbeziehung und Auslegung dieser AGB regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von Internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit nach § 29 Abs. 2 ZPO zulässig, Coburg. Ausschließlich zuständig ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Coburg oder das Landgericht Coburg.